Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.08.1991

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3052
BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92 (https://dejure.org/1993,3052)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1993 - 5 StR 710/92 (https://dejure.org/1993,3052)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92 (https://dejure.org/1993,3052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 245
  • wistra 1993, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Für eine abweichende Bewertung nach den Grundsätzen von BGHSt 29, 288 (293 ff.) oder von BGH NStZ 1989, 540 fehlt es an vergleichbaren Anknüpfungspunkten.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Für eine abweichende Bewertung nach den Grundsätzen von BGHSt 29, 288 (293 ff.) oder von BGH NStZ 1989, 540 fehlt es an vergleichbaren Anknüpfungspunkten.
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Umstände, die es rechtfertigen könnten, ausnahmsweise von zwei in Realkonkurrenz stehenden Taten nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 und nach Nr. 3 StGB auszugehen (vgl. BGHSt 35, 21 (27)), liegen nicht vor.
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Daß ihr Charakter nicht erkannt und sie als Vergehen nach § 147 StGB fehlbewertet wurde, ist hier ebenso unerheblich wie im Falle einer versuchten Tötung, die nur als Körperverletzung bewertet und geahndet worden ist (vgl. BGH NStZ 1984, 469).".
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Mit dem rechtskräftigen, nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines Urteils entfaltenden Strafbefehl vom 14. November 1990, der die Falschgeldverbreitung am 27. April 1990 betraf, ist ein unselbständiger Teilakt der materiellrechtlich einheitlich den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllenden Tat geahndet worden, die das vorausgegangene, zunächst nur den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllende Verhalten umfaßt (BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 (102)).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Mit dem rechtskräftigen, nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines Urteils entfaltenden Strafbefehl vom 14. November 1990, der die Falschgeldverbreitung am 27. April 1990 betraf, ist ein unselbständiger Teilakt der materiellrechtlich einheitlich den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllenden Tat geahndet worden, die das vorausgegangene, zunächst nur den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllende Verhalten umfaßt (BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 (102)).
  • BGH, 11.11.1988 - 2 StR 582/88

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08

    Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch

    Denn auch ein rechtskräftiger Strafbefehl, dem nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils zukommt, hat strafklageverbrauchende Wirkung (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92 -, zitiert nach juris Rn. 5).

    Zwar soll es sich "in der Regel" um eine Tat im Sinne des Artikel 103 Abs. 3 GG handeln, wenn materiell-rechtlich Tateinheit vorliegt (vgl. dazu zum Beispiel: BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 3 StR 9/80 -, zitiert nach juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 09. August 1983 5 StR 319/83 -, zitiert nach juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92 -, zitiert nach juris Rn. 5).

  • BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11

    Strafzumessung (Spezialprävention; Stabilisierung der Lebensumstände);

    Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN).
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Das gilt insbesondere auch für die nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Spezialprävention 4; BGH, Beschluß vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92).
  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00

    Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles

    Dies gilt ebenfalls für das Eingeständnis der Tat durch den Angeklagten und seine soziale Einbindung (vgl. BGH StV 93, 245).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3718
BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91 (https://dejure.org/1991,3718)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1991 - 4 StR 234/91 (https://dejure.org/1991,3718)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1991 - 4 StR 234/91 (https://dejure.org/1991,3718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses des Strafklageverbrauchs - Verstoß gegen das Berufsverbot der Zucht sowie des Handels mit Hunden - Begriff der "Tat" im Sinne des § 264 StPO (Strafprozessordnung) - Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs beim Betrug - Anforderungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 549
  • wistra 1993, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1959 - 1 StR 490/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    Zwischen dem Verstoß gegen das Berufsverbot nach § 145 c StGB und dem vom Angeklagten verwirklichten Betrug besteht Tateinheit (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 370; BGH, Urteil vom 10. November 1959 - 1 StR 490/59; OLG Düsseldorf NJW 1966, 410; Horstkotte in LK, StGB 10. Aufl. § 145 c Rdn. 21; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 145 c Rdn. 7).

    Die Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Berufsverbot, begangen als fortgesetzte Handlung (so BGH, Urteil vom 10. November 1959 - 1 StR 490/59) oder als Dauerstraftat - die genaue rechtliche Einordnung kann hier offen bleiben - führt aber zum Verbrauch der Strafklage hinsichtlich sämtlicher Betrugsfälle, die der Täter jeweils durch dieselbe Tat (§ 264 Abs. 1 StPO, § 52 Abs. 1 StGB) begangen hat.

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    Der Verstoß gegen § 145 c StGB hat nicht zur Folge, daß auch zwischen den einzelnen Vergehen nach § 263 StGB Tateinheit anzunehmen ist; denn § 145 c StGB hat als minder schwere Straftat nicht die Kraft, die Betrugsfälle zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    aa) In der Regel gilt, daß eine "Tat" im Sinne des § 264 StPO anzunehmen ist, wenn materiell-rechtlich Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) vorliegt (BVerfGE 45, 434, 435; BGHSt 29, 288, 292; BGH NJW 1981, 997).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    Diese knappen Darlegungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Strafe widerspiegelt, eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemein vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371; BGHR § 56 Abs. 2, Umstände, besondere 1; Gesamtwürdigung 4).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    aa) In der Regel gilt, daß eine "Tat" im Sinne des § 264 StPO anzunehmen ist, wenn materiell-rechtlich Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) vorliegt (BVerfGE 45, 434, 435; BGHSt 29, 288, 292; BGH NJW 1981, 997).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    aa) In der Regel gilt, daß eine "Tat" im Sinne des § 264 StPO anzunehmen ist, wenn materiell-rechtlich Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) vorliegt (BVerfGE 45, 434, 435; BGHSt 29, 288, 292; BGH NJW 1981, 997).
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    Für die neue Hauptverhandlung gegen den Angeklagten T. weist der Senat auf sein Urteil vom 21. Mai 1991 - 4 StR 144/91 - hin.
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Ausreichen eines

    Auszug aus BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91
    Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 406/90 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Eine einheitliche Handlung im Sinne des § 52 StGB stellt regelmäßig auch eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO dar (vgl. BGH NStZ 1991, 549; OLG Celle NStZ-RR 2010, 248; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 264 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Das gilt für Verstöße gegen die Buchführungspflicht, die die Buchführung insgesamt unordentlich machen (BGH NStZ 1995, 347; BGHSt 3, 23), für die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht mit erheblicher Schädigung des Schutzbefohlenen nach § 170 d StGB (BGHSt 8, 92), für das Quälen im Sinne von § 223 b StGB (BGH NJW 1995, 2045), für das unbefugte Führen von Titeln nach § 132 a StGB (BGH GA 1965, 373), für das Ausüben eines verbotenen Berufes gemäß § 145 c StGB (BGH NStZ 1991, 549), aber auch für die Rädelsführerschaft nach §§ 90 a, 129 StGB aF (BGHSt 15, 259, 262) und das Nachrichtensammeln gemäß § 92 StGB aF (BGHSt 16, 26, 32/33).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    So stellt eine einheitliche Handlung im Sinne des materiellen Rechts regelmäßig auch lediglich eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne dar (BGHSt 26, 284, 285; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 41, 385, 389; BGH NStZ 1991, 549; BGH wistra 1993, 193; BGH NStZ 2009, 705, 706; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 4; KMR/Stuckenberg, StPO, § 264 Rn. 58; Meyer-Goßner, StPO, § 264 Rn. 6; siehe auch Loos, in: Alternativ Kommentar zur StPO, Band 2/2, 1993 Anhang zu § 264 Rn. 38).
  • LG Saarbrücken, 25.01.1999 - 8 Qs 22/99

    Belehrung zu einem Verwertungsverbot einer Zeugenaussage

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht